Prämien
1. Allgemein
Die Gebäude- und Grundstücksprämie blieb in der Höhe unverändert. Auf dem Gebäude- und Grundstückversicherungsanteil wird die eidgenössische Stempelgebühr von 5% separat berechnet. Der Präventionsbeitrag beträgt 45% der Gebäudeprämie und wird für Beitragszahlungen von Feuerwehr, Wasser und Brandschutz verwendet.
2. Gebäudeversicherung
Die Gebäudeprämie richtet sich nach verschiedenen Parametern wie Bau- und Gefahrenklassen, Nutzung usw. und betrug im Jahr 2023 ohne Präventionsbeitrag durchschnittlich 43.3 Rp. je CHF 1'000 Versicherungskapital. Davon wird im Bedarfsfall die Grundstücksversicherung, welche schweizweit in dieser Form einmalig ist, bis max. 50% mit finanziert. Damit fallen die Prämien der Assekuranz AR im Vergleich zu privaten Versicherungen für Feuer- und Elementarversicherungen zwischen 40-50% tiefer aus.
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Prämienertrag in Mio.
3. Grundstückversicherung
Die Finanzierung der Grundstückversicherung erfolgt gemäss den Vorgaben im Assekuranzgesetz und der Assekuranzverordnung selbsttragend. Das Ziel, wonach der Aufwand langfristig je hälftig aus Prämien und aus einem jährlichen Beitrag der Gebäudeversicherung finanziert werden soll, wird über einen Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre umgesetzt mit einer aktuellen Grundstücksprämie von pauschal CHF 25 pro Parzelle, plus CHF 0.0009 pro m2.
4. Prämiengestaltung
Als nicht gewinnorientiertes Unternehmen strebt die Assekuranz AR grundsätzlich ein ausgeglichenes Ergebnis an. Die nachhaltige Ausgestaltung der Risikofähigkeit verlangt allerdings die Erwirtschaftung eines Gewinns. Die Einnahmen müssen ausreichen, um die Schäden zu vergüten, die Präventionsmassnahmen vor Elementarschadengefahren zu finanzieren, die Betriebsaufwendungen zu decken und genügende Reserven zu äufnen (Art. 21 Abs. 2 Assekuranzgesetz). Die Kapitalausstattung (das Verhältnis zwischen vorhandenem und benötigtem Kapital) wird regelmässig überprüft; die aktuellen Kapitalgrenzen werden jährlich durch den IRV (Interkantonaler Rückversicherungsverband) berechnet. Die Resultate und das daraus berechnete risikotragende Kapital werden im Geschäftsbericht transparent abgebildet.
Die Assekuranz AR erfüllt, wie in den Vorjahren, die eigenen Anforderungen bezüglich Kapitalausstattung und ist ausreichend, aber nicht übermässig kapitalisiert.
Die Relation zwischen dem vorhandenen risikotragenden Kapital (RTK) und dem Minimalkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der positiven Börsenentwicklung deutlich verbessert. Auch wenn diese Entwicklung positiv zu beurteilen ist, liegt der Wert immer noch deutlich unter dem angestrebten Wert von 150%. Vor diesem Hintergrund erscheint ein einmaliger Prämienrabatt nicht angezeigt.
Haftungsbeschränkung (Art. 5 Assekuranzverordnung)
Das risikotragende Kapital (RTK) kann als theoretische maximale Haftungsbeschränkung betrachtet werden. Als realistische Haftungsbeschränkung ist jedoch das Minimalkapital massgebend. Für das Jahr 2025 beträgt das Minimalkapital CHF 91.7 Mio. was unter dem RTK von CHF 112.4 Mio. liegt. Die Höhe des Minimalkapitals ist unter anderem auch abhängig von der Rückversicherungsdeckung, welche die Assekuranz AR einkauft. Mit dem Einkauf von Rückversicherung senkt die Assekuranz AR das erforderliche Minimalkapital.
RTK
Das risikotragende Kapital (RTK) - das frei verfügbare Kapital, welches für die Deckung der Risiken der Assekuranz AR zur Verfügung steht – beträgt für das Jahr 2025 CHF 112.4 Mio. Für das Jahr 2024 waren es CHF 103.3 Mio. Die Zunahme des RTKs um +8.8% ist trotz überdurchschnittlich hohem Schadenaufkommen auf das gute Anlageergebnis zurückführen. Die Berechnung des RTK finden Sie hier.
Minimalkapital
Das Minimalkapital ist definiert als der doppelte Expected Shortfall zum Sicherheitsniveau 99.5% (ExS99.5%). Dieser entspricht zweimal dem durchschnittlichen Verlust der Assekuranz AR, welcher höchstens einmal in 200 Jahren erwartet wird. Das Minimalkapital wird jährlich mit dem aktuell gültigen Risikomodell des IRV berechnet. Für das Jahr 2025 beträgt das Minimalkapital CHF 91.7 Mio. Im Jahr 2024 waren es noch CHF 87.7 Mio. Die Zunahme des Minimalkapitals von +4.6% gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf das höhere Anlagerisiko zurückzuführen. Das Anlagerisiko ist aufgrund des grösseren Anlagevolumens gestiegen.
Kapitaladäquanz
Die Kapitaladäquanz – das Verhältnis zwischen RTK und Minimalkapital - beträgt 122.6%, was gegenüber dem Vorjahr einer Erhöhung von +5.8 Prozentpunkten entspricht. Dieser Anstieg ergibt sich, da das RTK stärker gestiegen ist als das Minimalkapital.
Schweizer Solvenztest (SST)
Der Schweizer Solvenztest (SST) erfasst wie auch das Minimalkapital die ökonomische Risikosituation von Versicherungsunternehmen. Im Unterschied zum Minimalkapital (2 × ExS99.5%) ist das Zielkapital SST (ExS99% + Mindestbetrag) ein von der FINMA definiertes Risikomass, welches eine Vergleichbarkeit zur Privatassekuranz zulässt. Der SST ist erfüllt, wenn das risikotragende Kapital mindestens dem Zielkapital SST entspricht, respektive wenn der SST-Quotient (RTK-MVM) / (Zielkapital SST-MVM) über 100% liegt. Der SST-Quotient der Assekuranz AR liegt bei 276%. Damit erfüllt die Assekuranz AR den SST. Mit diesem SST-Quotienten liegt die Assekuranz AR im Bereich der von der FINMA publizierten SST-Quotienten der allgemeinen Privatversicherungen der letzten Jahre (Quelle: SST 2024 Survey FINMA Report on the Swiss Insurance Market, 27. September 2024).