Prämien
1. Allgemein
Die Gebäude- und Grundstücksprämie blieb in der Höhe unverändert. Auf dem Gebäude- und Grundstückversicherungsanteil wird die eidgenössische Stempelgebühr von 5% separat berechnet. Der Präventionsbeitrag beträgt 45% der Gebäudeprämie und wird für Beitragszahlungen von Feuerwehr, Wasser, Brandschutz und Themen zu Naturgefahren verwendet.
2. Gebäudeversicherung
Die Gebäudeprämie richtet sich nach verschiedenen Parametern wie Bau- und Gefahrenklassen, Nutzung usw. und betrug 2025 ohne Präventionsbeitrag durchschnittlich 43.2 Rp. je CHF 1'000 Versicherungskapital. Davon wird über den Zeitraum von 10 Jahren die Grundstückversicherung, die schweizweit in dieser Form einmalig ist, zu 50% mitfinanziert. Damit fallen die Prämien der Assekuranz AR im Vergleich zu privaten Versicherungen für Feuer- und Elementarversicherungen deutlich tiefer aus.
Der Anstieg des Prämienvolumens begründet sich aus der höheren Versicherungssumme, die in den letzten 3 Jahren indexbasiert angepasst werden musste.
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Prämienertrag in Mio.
3. Grundstückversicherung
Die Finanzierung der Grundstückversicherung erfolgt gemäss den Vorgaben im Assekuranzgesetz und der Assekuranzverordnung selbsttragend. Die aktuelle Grundstücksprämie beträgt weiterhin pauschal CHF 25 pro Parzelle, plus CHF 0.0009 pro m2. Damit das Ziel umgesetzt werden kann, wonach der Aufwand langfristig je hälftig aus Prämien und aus einem jährlichen Beitrag der Gebäudeversicherung finanziert werden soll, musste der Betrag von CHF 4.0 Mio. aus dem Fonds der Gebäudeversicherung in den Fonds der Grundstückversicherung transferiert werden.
4. Prämiengestaltung
Als nicht gewinnorientiertes Unternehmen strebt die Assekuranz AR grundsätzlich ein ausgeglichenes Ergebnis an. Die nachhaltige Ausgestaltung der Risikofähigkeit verlangt allerdings die Erwirtschaftung eines Gewinns. Die Einnahmen müssen ausreichen, um die Schäden zu vergüten, die Präventionsmassnahmen vor Elementarschadengefahren zu finanzieren, die Betriebsaufwendungen zu decken und genügende Reserven zu äufnen (Art. 21 Abs. 2 Assekuranzgesetz). Die Kapitalausstattung (das Verhältnis zwischen vorhandenem und benötigtem Kapital) wird regelmässig überprüft; die aktuellen Kapitalgrenzen werden jährlich durch den IRV (Interkantonaler Rückversicherungsverband) berechnet. Die Resultate und das daraus berechnete risikotragende Kapital werden im Geschäftsbericht transparent abgebildet.
Die Assekuranz AR erfüllt, wie in den Vorjahren, die eigenen Anforderungen bezüglich Kapitalausstattung. Die Relation zwischen dem vorhandenen risikotragenden Kapital (RTK) und dem Minimalkapital ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken und liegt für 2026 bei 121.4%. Die Assekuranz AR ist ausreichend, aber nicht übermässig kapitalisiert.
Aufgrund der stabilen Kapitalsituation sowie des erneut guten Jahresergebnisses hat der Verwaltungsrat beschlossen, eine Rückstellung für einen künftigen Prämienrabatt zu bilden. In der Erfolgsrechnung wird diese Position im «Betriebsaufwand für eigene Rechnung» ausgewiesen.
Haftungsbeschränkung (Art. 5 Assekuranzverordnung)
Das risikotragende Kapital (RTK) kann als theoretische maximale Haftungsbeschränkung betrachtet werden. Als realistische Haftungsbeschränkung ist jedoch das Minimalkapital massgebend. Für das Jahr 2026 beträgt das Minimalkapital CHF 96.0 Mio., was unter dem RTK von CHF 116.5 Mio. liegt. Die Höhe des Minimalkapitals ist unter anderem auch abhängig von der Rückversicherungsdeckung, welche die Assekuranz AR einkauft. Mit dem Einkauf von Rückversicherung senkt die Assekuranz AR das erforderliche Minimalkapital.
RTK
Das risikotragende Kapital (RTK) – das frei verfügbare Kapital, das für die Deckung der Risiken der Assekuranz AR zur Verfügung steht – beträgt für das Jahr 2026 CHF 116.5 Mio. Für das Jahr 2025 waren es CHF 112.4 Mio. Die Zunahme des RTK um +3.8 % ist in erster Linie auf das gute Anlageergebnis zurückzuführen, wird jedoch geschmälert durch die hohen Schadensummen. Die Berechnung des RTK finden Sie hier: Risikotragendes Kapital – Assekuranz AR
Minimalkapital
Das Minimalkapital ist definiert als der doppelte Expected Shortfall zum Sicherheitsniveau 99.5% (ExS99.5%). Dieser entspricht zweimal dem durchschnittlichen Verlust der Assekuranz AR, der höchstens einmal in 200 Jahren erwartet wird. Das Minimalkapital wird jährlich mit dem aktuell gültigen Risikomodell des IRV berechnet. Für das Jahr 2026 beträgt das Minimalkapital CHF 96.0 Mio. Im Jahr 2025 waren es noch CHF 91.7 Mio. Die Zunahme des Minimalkapitals von ungefähr +5% gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf die höheren Risiken zurückzuführen. Die Risiken sind aufgrund des grösseren Versicherungsvolumens wie auch aufgrund des grösseren Anlagevolumens gestiegen.
Kapitaladäquanz
Die Kapitaladäquanz – das Verhältnis zwischen RTK und Minimalkapital – beträgt 121.4%, was gegenüber dem Vorjahr einer leichten Verschlechterung von -1 Prozentpunkt entspricht. Diese Reduktion ergibt sich, da das Minimalkapital stärker gestiegen ist als das RTK.
Schweizer Solvenztest (SST)
Der Schweizer Solvenztest (SST) erfasst wie auch das Minimalkapital, die ökonomische Risikosituation von Versicherungsunternehmen. Im Unterschied zum Minimalkapital (2 x ExS99.5%) ist das Zielkapital SST (ExS99% + Mindestbetrag) ein von der FINMA definiertes Risikomass, das eine Vergleichbarkeit zur Privatassekuranz zulässt. Der SST ist erfüllt, wenn das risikotragende Kapital mindestens dem Zielkapital SST entspricht respektive wenn der SST-Quotient (RTK-MVM) / (Zielkapital SST-MVM) über 100% liegt. Der SST-Quotient der Assekuranz AR liegt bei 269%. Damit erfüllt die Assekuranz AR den SST. Mit diesem SST-Quotienten liegt die Assekuranz AR im Bereich der von der FINMA publizierten SST-Quotienten der allgemeinen Privatversicherungen der letzten Jahre (Quelle: SST 2025 Survey FINMA Report on the Swiss Insurance Market, 27. September 2025).
