assekuranz

Schaden

Im Notfall richtig handeln

Einen Schaden können Sie jederzeit und unkompliziert im Online-Portal melden.

Seien Sie versichert: Nehmen Ihre Gebäude oder Grundstücke tatsächlich Schaden, bemühen wir uns mit unserem kompetenten Team an Fachleuten darum, Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbürokratisch und möglichst rasch zu helfen. Wir wissen, wie schwierig, komplex und belastend diese Situationen oft sind – genau deshalb stehen unsere Schadenexperten Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Das wichtigste in kürze

  • Machen Sie Fotos.
  • Unsere Schadenexperten setzen sich daraufhin sofort mit Ihnen in Verbindung, auch um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.

Vorgehen im Schadenfall

  • Ist es ein Gebäude- oder ein Grundstückschaden?
  • Wie lauten Adresse, Policen- oder Parzellennummer und Gebäude-/Assekuranznummer?
  • Geben Sie Ihre Telefonnummer und das Schadendatum an, damit sich die Schadenexperten der Assekuranz bei Ihnen melden können.
  • Unsere Experten nehmen den Schaden auf.
  • Wir informieren Sie über unsere Leistungen.
  • Wir besprechen mit Ihnen, ob dieser Schaden ein Fall für die Assekuranz oder Ihre Privatversicherung ist. Abgrenzungsrichtlinien
  • Je nach Situation müssen Sie als Eigentümer Offerten für die Reparatur einholen. Die geschätzten Kosten der Instandsetzung sprechen Sie bitte grundsätzlich mit uns ab, wir schicken Ihnen im Anschluss eine schriftliche Freigabe. Die notwendigen Handwerker beauftragen Sie als Eigentümer direkt.
  • Sobald sich abzeichnet, dass die angesetzten Kosten überschritten werden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem zuständigen Schadenexperten mit; wir behalten uns vor, nicht freigegebene Kosten nicht zu erstatten.
  • Die Rechnungen bezahlen Sie als Geschädigter selbst. Die Dokumente reichen Sie bei uns ein, unter Angabe von Bank- oder Postkontodaten (IBAN).
  • Wir informieren Sie grundsätzlich schriftlich über die Höhe der Schadenvergütung.
  • Im Anschluss vergüten wir die angefallene Summe an Sie nach Abzug des obligatorischen und eines allfälligen freiwilligen Selbstbehaltes.
  • Allfällige Skontoabzüge werden berücksichtigt.
  • Obligatorischer Selbstbehalt 10% (min. CHF 300, max. CHF 2’000).

Abgrenzungs- und Regressabkommen

Hier erhalten Sie Einsicht in das Abgrenzungs- und Regressabkommen zwischen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV).

Abgrenzungs- und Regressabkommen

 

Weitere Themen

Brandschutz

Bevor es brennt und weiterbrennt: Schnelle Hilfe und Selbsthilfe sind das A und O. Alle Infos unter Brandschutz.

Wann welche Versicherung gilt

Wann sind Gebäude, wann die Fahrhabe versichert? Informieren Sie sich mit dieser Broschüre 

Abgrenzungsrichtlinien
 

Was können wir für Sie tun?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

071 353 00 53

Jetzt Kontaktieren