Brandschutz
Damit es nicht brennt
Feuerschutz ist eine hoheitliche Aufgabe, die die Kantone eigenständig ausüben. Wir arbeiten im gesetzlichen Auftrag in der Gemeinschaft Gebäudeversicherung und Feuerschutz zusammen, um unseren Kunden bestmöglich zur Seite stehen zu können.
Brandschutz geht uns alle an!
Es versteht sich von selbst: Vorsicht mit allen Formen von Wärmequellen, Energiearten sowie explosiven Stoffen. Wir listen hier dennoch noch einmal die wichtigsten Regeln für optimalen Brandschutz auf.
Es gilt:
- die Sicherheit von Personen und Tieren zu gewährleisten,
- Bränden und Explosionen vorzubeugen,
- die Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch zu begrenzen,
- zu verhindern, dass sich ein Brand auf benachbarte Bauten und Anlagen ausbreitet,
- dass ein Gebäude auch brennend tragfähig bleibt,
- eine wirksame Brandbekämpfung zu ermöglichen und die Sicherheit der Rettungskräfte zu gewährleisten.
Was muss gemeldet werden?
Über besonders gefährdete Gebäude und Betriebe oder gefährliche Anlagen entscheidet das kantonale Feuerschutzamt.
Dazu gehören namentlich Gesuche für die Neuerstellung, den Umbau und die Erweiterung von:
Feuerungen über 350 kW
- Wohngebäude mit grosser Höhe >30 m
- Landwirtschaftliche Gebäude mit mehr als 3’000 m3
- Fabriken und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen
- Gebäude mit grosser Personenbelegung (mehr als 300 Personen) wie Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Theater, Kinos und ähnliche Versammlungsstätten
- Öffentliche Bauten wie Gemeindehäuser, Verwaltungsgebäude, Kirchen, Schulhäuser, Hotels, Heime, Spitäler, Anstalten, Bahnhöfe usw.
- Gebäude an besonders exponierten Standorten wie Berggasthäuser, Alpgebäude, Seilbahnstationen
- Einstellräume und Tiefgaragen mit mehr als 10 Plätzen, die nicht ausschliesslich zu Wohnüberbauungen gehören
- Zeltbauten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Personen
- Tipizelte sofern der Betrieb in den Zuständigkeitsbereich der Assekuranz gehört
Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF
Rechtsgrundlagen Kanton Appenzell Ausserrhoden
Verordnung über den Feuerschutz
Ausführungsbestimmungen für den Kanton Appenzell Ausserrhoden
Ausführungsbestimmungen über Beiträge an Feuerwehren, Wasserversorgungen und techn. Brandschutz
Weisung W1 Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen
Weisung W2 Zeltbauten und Tribünen
Informationsmaterial
FKS Richtlinie für Feuerwehrzufahrten
Am besten, jemand schaut nach
Für einige der vorbeugenden Brandschutzaufgaben sind die Gemeinden verantwortlich. Seit 2008 bestehen im Kanton Appenzell AR für die Feuerschau Zweckverbände oder interkommunale Verbünde. Diese Feuerschauer entscheiden über Anfragen, die in den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich fallen, verantworten die entsprechenden Bau- und Schlussabnahmen und regelmässige Kontrollen.
Sie sind zuständig für:
- Feuerungen aller Art mit weniger als 350 kW. Ausgenommen sind Feuerungsanlagen in einem Gebäude: Für deren Beurteilung ist die kantonale Feuerschutzbehörde zuständig.
- Wohngebäude aller Art, ausgenommen Gebäude grosser Höhen (höher als 30 m)
- Landwirtschaftliche Wohn- und/oder Betriebsgebäude mit weniger als 3’000 m3
- Kleine Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte usw., die bei der Assekuranz AR nicht in der Gefahrenklasse 3-6 eingestuft sind und/oder deren Anteil am Wohngebäude nicht mehr als 50 Prozent ausmacht
- Restaurants mit weniger als 100 Plätzen
- Einzelgaragen, Einstellräume und Tiefgaragen, die ausschliesslich zu Wohnhäusern oder Wohnüberbauungen gehören
- Zeltbauten mit einem Fassungsvermögen bis 1000 Personen
- Tipizelte – sofern deren Betrieb nicht in den Zuständigkeitsbereich der Assekuranz gehört
Feuerschauer
Christoph Kappler | Marcel Tanner | Daniel Rohner |
Hansruedi Knöpfel |
Gebietseinteilung Feuerschauer AR
Vorsicht, Einschlag!
Man mag es kaum glauben: Blitzschläge verursachen im Kanton Appenzell AR mit am häufigsten Gebäudeschäden. Blitzschutzsysteme können helfen, Personen- und Gebäudeschäden zu minimieren.
- Sie verhindern zwar keinen Einschlag, leiten den Blitzstrom jedoch in den Boden ab.
- Wenn Sie neue oder wieder instand gestellte Blitzschutzsysteme installieren, schicken wir gerne einen Experten, um die Anlage fachgerecht zu überprüfen.
- Wir kontrollieren Ihre Blitzschutzsysteme periodisch alle zehn Jahre. Für diese Kontrollen beauftragen wir für Sie eine Fachfirma.
- Das beste: Diese Fachkontrollen sind für Sie kostenlos.
Offizielle Fachstelle für Abnahme und Inspektion
Für die Beurteilung von Neu-, Um- und Erweiterungen von Sprinkleranlagen ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden eine externe Sprinklerfachstelle zuständig.
Kontakt: Holenstein Ingenieure AG, Franzosenstrasse 14, 8253 Diessenhofen, www.h-ing.ch
Mehr als nur Glücksbringer
Die Kaminfeger kontrollieren und reinigen die Feuerungsanlagen in regelmässigen Zeitabständen. Und sind verpflichtet, die Eigentümer und die Feuerschau schriftlich zu informieren, wenn sie Mängel an Anlagen und Einrichtungen feststellen.
Wer ist in Ihrer Gemeinde zuständig?
Adressliste der konzessionierten Gemeindekaminfegermeister
Wie häufig müssen Ihre Kamine gereinigt werden?
Und was kostet das alles?
Es gibt Tarifklassen – hier finden Sie Ihre Liste mit dem Kaminfegertarif sowie den Anhang.
Geld zurück
Ihr Brandschutz kann sich auch finanziell auszahlen. Voraussetzung ist, dass Ihre Investitionen entweder den Feuerschutz wesentlich verbessern oder die wirtschaftlichste Lösung für die Erfüllung des Zweckes darstellen. Grundsätzlich gilt: Wer Beiträge empfängt, hat Anlagen, Einrichtungen und Geräte zudem einwandfrei zu unterhalten und dauernd betriebsbereit zu halten.
Bei welchen Brandschutzmassnahmen können Sie einen Kostenzuschuss bekommen?
Beitragsberechtigt sind die Kosten für die Erstellung und Beschaffung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur bedarfsgerechten Verbesserung des Brandschutzes an Gebäuden. Dazu gehören automatische Brandmelde- und Löschanlagen, Blitzschutzanlagen und bauliche Massnahmen (Brandmauern mit Feuerwiderstand REI 180 und REI 90).
Details zu den Subventionsbestimmungen
Und welche Kosten müssen Sie komplett selbst tragen?
Unterhalts- und Reparaturkosten sowie Abonnement- und Servicekosten sind nicht beitragsberechtigt.
Nun zum Wesentlichen: Wie kommen Sie zu dieser finanziellen Unterstützung?
Gesuche sind im Voraus beim kantonalen Feuerschutzamt einzureichen.
Bitte füllen Sie dafür das Gesuch für Subventionsbeiträge Brandschutz aus.
Solaranlagen
Merkblatt VKF Solaranlagen Beispiel Dokumentation Fotovoltaikanlage
STP Solaranlagen Swisssolar Formular Dokumentation Fotovoltaikanlage
Weisungen
W1 Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen
Formulare
Meldeformular QS-Verantwortlicher Brandschutz
Factsheets
Brandsicherheit in Einstellhallen
Brandsicherheit im Treppenhaus
Sicherheit mit Brandschutztüren
Sicherheit beim Cheminée und Holzofen
Weitere Themen
Brandschutz
Weitere Informationen finden Sie bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen www.vkg.ch
Brandschutzprodukte und Fachfirmen finden Sie bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF www.bsronline.ch
Shop
Gehen Sie auf Nummer Sicher und beugen Sie Bränden vor. Brandschutzspray, Löschdecke oder Ascheneimer finden Sie in unserem Shop
Kontakt
Daniel Imper
Leiter Prävention Brandschutz
daniel.imper@assekuranz.ch
071 353 00 57