Objektschutz und NaturgefahrenY
Wenn’s stürmt und schneit
Lernen Sie, die Natur und das Wetter zu lesen. Denn so können Sie Ihre Gebäude ideal schützen – und wir Ihnen bestmöglich helfen. Deswegen geben wir Ihnen Tipps, damit Sie Schäden einfach und wirksam vorbeugen können.
Haben Sie Fragen, wie Sie Ihre Objekte am besten schützen können oder Naturgefahren richtig einschätzen? Wir stehen jederzeit zur Verfügung.
Naturgefahren-Check
Wie gefährdet ist Ihr Standort?
Vorsicht vor Stürmen
Die häufigste Sturmversion in der Schweiz sind regionale Starkwinde, vor allem bei Gewittern. In der Ostschweiz ist auch Föhn zu erwarten, vor allem im Winterhalbjahr.
Das müssen Sie wissen:
- Grundsätzlich sind alle Gebäude in der Schweiz gefährdet, besonders in den Bergen, auf Hügeln oder Bergkämmen sowie in Föhntälern.
- Wie gefährdet Gebäude sind, hängt vom umliegenden Gelände ebenso ab, wie von der Höhenlage und der Anströmrichtung des Windes, von der Gebäudehöhe und -form sowie von der Lage der Öffnungen.
- Auch Sogkräfte verursachen bei Winden Schäden an Gebäuden. Dachüberstände sind dafür besonders anfällig.
- Hauptursache für Windschäden ist, wenn Gebäudeteile ungenügend befestigt sind, das Gebäude vernachlässigt wurde oder unsachgemäss gebaut wurde. Zusätzliche Gefahr geht von herumfliegenden Trümmern, Ästen oder losen Gegenständen rund um Haus und Garten aus.
- Schäden durch Sturmwinde sind bei der Assekuranz nur versichert, wenn die durchschnittliche Windgeschwindigkeit während zehn Minuten bei über 63 km/h liegt oder die Windspitzen mehr als 100 km/h betragen.
- Schäden an Gebäuden durch umstürzende Bäume bei einem Sturmereignis sind bei der Assekuranz versichert. Nicht versichert sind Holzer- und Aufräumarbeiten.
Mehr zum Thema Sturm auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Alles ausser harmlos
Wenn die Wettervorhersage Gewitter ankündigt, seien Sie gewappnet: denn ohne Gewitter kein Hagel. Ob Graupel oder Hagel unten ankommen, hängt allerdings von Klima, Topografie und Windverhältnissen ab.
Das müssen Sie wissen:
- Hagelkörner und Graupelschauer können Schächte und Ablaufrinnen verstopfen und zu unkontrolliertem oberflächlichem Wasserabfluss führen. Die Folge: bachartige Wasserabflüsse, die häufig grosse Wasserschäden in Gebäuden verursachen.
- Wenn Sie an- oder umbauen, achten Sie auf den Hagelwiderstand (HW) der Bauteile: Für Fassadenteile, Abdeckbleche, Verkleidungen etc. gilt mindestens HW3. Die Kategorie bezieht sich auf den Durchmesser des Hagelkorns, gegen den das Bauteil immun ist – in diesem Fall drei Zentimeter. Mehr Informationen unter www.hagelregister.ch
- Ziehen Sie bei Hagelvorhersage die Storen hoch. Fensterglas ist wesentlich stärker und weniger anfällig – besonders Lamellenstoren sind hagelgefährdet. Sie sind Sonnenschutz, kein Wetterschutz.
Bei grösseren Gebäuden lassen sich Lamellenstoren automatisch steuern. Wollen Sie dieses Signalsystem einbauen, das mit SRF-Meteo gekoppelt ist, unterstützt Sie die Assekuranz dabei finanziell. Kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen www.vkg.ch
Mehr zum Thema Hagel auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Wie schütze ich mich vor Überschwemmungen?
Überschwemmungen entstehen in der Regel bei starken Regenfällen, wenn Wasser nicht schnell genug abfliessen kann und sich in Muldenlagen staut. Schäden entstehen nicht nur, wenn Seen, Flüsse und Bäche über die Ufer treten – oberflächlich abfliessendes Wasser kann jedes Gebäude beschädigen, wie etwa in den typischen Hanglagen im Appenzellerland.
Schäden entstehen, wenn das Wasser durch Öffnungen, Türen, Fenster, Leitungsdurchführungen und dergleichen ins Gebäude gelangt. In den Leitungssystemen kann es zu Rückstau innerhalb und ausserhalb der Gebäude kommen.
Das müssen Sie wissen:
- Permanente Schutzmassnahmen wirken in jedem Fall. Dazu gehören etwa erhöhte Lichtschächte, Schwellen oder Abweismauern.
- Für temporären oder mobilen Schutz in Form von Sandsäcken, Hochwasserschutzsperren oder Schutzelementen für Türen brauchen Sie genügend Vorlaufzeit für die Montage der Schutzelemente.
- Wenn Sie zu bauen planen, berücksichtigen Sie mögliche Überschwemmungen. Speziell gefährdet sind Muldenlagen, Zu- und Abluftkanäle für Wärmepumpen, Kellerabgänge, Fenster in Untergeschossen und dergleichen.
- Gestalten Sie Ihr Gelände so, dass Oberflächenwasser bei Unwetter problemlos am Gebäude vorbeigeleitet wird.
- Elektrogeräte, wie beispielsweise Ihre Waschmaschine, sind geschützt, wenn sie auf einem Betonsockel stehen.
Mehr zum Thema Regen und Hochwasser auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Die Gefahren im Winter
Stimmt, Lawinen sind in unserem Kanton eher selten und normalerweise nur im Alpsteingebiet anzutreffen. Trotzdem kann an steilen Abhängen Schnee ins Rutschen kommen.
Das müssen Sie wissen:
- Wenn viel Schnee fällt, kann das Gewicht zum Problem werden, Dächer könnten einstürzen. Wie gross die Gefahr für das Bauwerk ist, hängt auch von der Schneeart ab.
- Wenn Schnee ins Rutschen kommt, kann er tiefer liegende Gebäudeteile und Personen gefährden.
- Ist Ihr Dach stärker als 25° geneigt, empfehlen wir, Schneefänger oder Schneestoppeinrichtungen anzubringen.
- Bei Dachlawinen können Sie als Gebäudeeigentümer unter Umständen nach Unfällen haftbar gemacht werden. Lassen Sie in solchen Fällen von einem Fachmann (z. B. Dachdecker) prüfen, ob eine professionelle Dachschneeräumung nötig ist.
- Auch Frost und Tauwetter können zu gefährlichen Situationen auf den Dächern führen. Wenn Schäden nach Frost und Eis entstehen, sind diese von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt.
Mehr zum Thema Schneedruck und Lawinen auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Wenn der Hang rutscht
Es hat viel geregnet, die Böden sind vollgesogen mit Wasser: Dann drohen Erdmassen ins Rutschen zu kommen, je nach Geologie oder Hangneigung. Eine Gefahr, die meist spontan entsteht, in seltenen Fällen permanent besteht.
Das müssen Sie wissen:
- Rutschungen sind in der Regel nicht voraussehbar. Daher ist es schwer, die richtigen Präventionen zu treffen. Wir und andere Fachleute stehen für Fragen parat. Informationen finden Sie unter www.schutz-vor-naturgefahren.ch
- Sie können vorbeugen und sanieren. Etwa indem Sie die verrutschten Erdmassen ausplanieren, die Böschung mittels Holzkastenverbau sichern, Schutzmassnahmen an gefährdeten Gebäuden vornehmen.
- Informieren Sie sich, wie gefährdet Ihr Gebäude ist. Details finden Sie in der Gefahrenkarte
www.geoportal.ch - In Gefahrenzonen gelten meist Auflagen durch die Baubehörden. Dies können Verstärkungen in der Konstruktion oder Vorschriften für hangseitige Öffnungen und Türen sein. Schäden infolge permanenter Rutschungen oder Absenkungen des Untergrundes sind bei der Kantonalen Gebäudeversicherung nicht gedeckt.
Mehr zum Thema Rutschungen und Murgang auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Wenn es Steine regnet
Die Steinschlaggefahr ist bekannt im Zusammenhang mit Wanderungen in den Alpen, bei uns zum Beispiel im Alpsteingebiet.
In bebauten Gebieten im Appenzellerland kommt diese Gefahr eher selten vor. Obwohl die Gefahren an bekannten exponierten Stellen durchaus zur Bedrohung von Gebäuden und Personen werden können.
Das müssen Sie wissen:
- Die Gefahrenhinweiskarte Steinschlag/Blockschlag unter www.geoportal.ch gibt Auskunft über gefährdete Gebiete. Bei Gefahr ist eine Abklärung durch einen Geologen die einfachste Möglichkeit, um das Gefahrenpotenzial zu bestimmen.
- Objektschutzmassnahmen sind meistens möglich in Form von Schutzmauern, Schutzdämmen, Steinschlagnetzen, Felsreinigungen oder allenfalls Abdeckungen der Felspartien mit Schutznetzen.
- Oft findet man solche Schutzbauwerke entlang von öffentlichen Strassen. Schutzmassnahmen an gefährdeten Strassen sind meist Sache der Gemeinden und des Kantons.
- Schutzmassnahmen bei Steinschlaggefahren auf privatem Grund sind mit einem Fachmann zu besprechen. Im Vordergrund steht hierbei die Sicherheit von Personen. Die Assekuranz kann sich an den nötigen Massnahmen finanziell beteiligen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Gefahrenhinweiskarte Steinschlag unter www.geoportal.ch
Mehr zum Thema Steinschlag auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Beitragswesen und Beratung
Sie können sich schützen – auch vor zu hohen Schadenkosten. Und wir unterstützen Sie dabei. Denn geeignete Präventionsmassnahmen können Elementarschäden an Gebäuden und Anlagen verhindern oder wenigstens vermindern. Davon profitieren auch Sie als Eigentümer oder Eigentümerin. Übrigens: Für freiwillige Objektschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden leistet die Assekuranz unter Umständen einen finanziellen Beitrag.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Unser Objektschutzfachmann wird sich bei Ihnen für eine Besichtigung melden und vor Ort mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Informationen zu Beiträgen an Objektschutzmassnahmen gegen Naturgefahren
Ausführungsbestimmungen über die Beiträge an Objektschutzmassnahmen gegen Naturgefahren
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Subventionen
Sie können als Eigentümer Vorkehrungen treffen. Schützen Sie Ihre Gebäude freiwillig. Wir beraten Sie gerne.
Kontakt
Fabian Rechsteiner
Leiter Objektschutz Naturgefahren
fabian.rechsteiner@assekuranz.ch
071 353 00 55