assekuranz

Gebäudeversicherung

Optimal versichert

Der Versicherungswert entspricht den Wiederherstellungskosten eines Gebäudes – Grundstück und Umgebungsarbeiten zählen nicht dazu.

Wir versichern Ihre auf Dauer erstellten und gedeckten Gebäude im Kanton Appenzell AR, deren Neuwert über CHF 15'000 liegt. Darüber hinaus können Sie Kleingebäude (Gartenhäuser, Kleintierställe, sofern mit Fundament versehen) beziehungsweise Gebäude mit einem Wert unter CHF 15'000 freiwillig versichern. Versichert ist stets alles ausser dem Inventar sowie Ihren Betriebseinrichtungen (Fahrhabe).

Unsere Versicherung deckt dabei folgende Schadensursachen ab:

Bei Feuerschäden
Feuer, Rauch oder Hitze, Blitzschlag, Explosion

Bei Elementarschäden
Sturmwind, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung, Steinschlag, Erdrutsch, Erdfall, Bergsturz, Schneedruck, Schneerutsch und Lawinen

Das wichtigste in Kürze

  • Ihr Inventar und Ihre Betriebseinrichtungen (Fahrhabe) sind nicht von der Versicherung gedeckt.
  • Ihre Prämie richtet sich nach den Bau- und Gefahrenklassen Ihres Gebäudes.
  • Versichert ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes. Mehrwerte, wie beispielsweise erhöhte Wärmedämmung, sind nicht versichert.

Wie hoch Ihre fällige Prämie ausfällt, hängt von der Bauklasse und der Gefahrenklasse Ihres Gebäudes ab. Grundsätzlich gibt es sechs Gefahrenklassen, deren Abstufungen sich nach dem Risiko bezüglich Feuer- und Explosionsgefahr richten. Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Gefahrenklassen.

Prämienberechnung

  • tragende Wände, Decken: aus Mauerwerk oder Beton
  • Aussenverkleidungen: Kompaktfassaden; die brennbaren Flächen machen weniger als 10 Prozent aller Fassaden über Terrain aus.
  • Innenverkleidungen: Die brennbaren Flächen machen weniger als 25 Prozent aller Wand- und Deckenflächen aus. 
  • Dach / oberste Decke: aus Beton, Holz oder aus Stahl mit nichtbrennbarer Eindeckung
  • tragende Wände, Decken: konventioneller Holzbau, Holzelementbau, Stahlbau, Lehmbau oder ein Erdhaus
  • Aussenverkleidungen: Wenn die brennbaren Flächen mehr als 10 Prozent aller Fassaden über Terrain ausmachen.
  • Innenverkleidungen: Wenn die brennbaren Flächen mehr als 25 Prozent aller Wand- und Deckenflächen ausmachen.
  • Dach / oberste Decke: konventioneller Holzbau, Holzelementbau oder unverkleideter Stahlbau mit nichtbrennbarer Eindeckung
  • Wände und Dach aus Glas, Schindeln, Dachpappe, Kunststoff

Feuer- und Explosionsgefahr

Grundsätzlich gibt es sechs Gefahrenklassen, deren Abstufungen sich nach dem Risiko bezüglich Feuer- und Explosionsgefahr richten.

 

Gefahrenklasse 1

Dazu zählen Gebäude mit einem Normalrisiko, wie etwa Wohnhäuser, Schulhäuser oder Privatgaragen.

Gefahrenklassen 2–6

Darunter fallen Gebäude mit einem erhöhten Risiko, je nach Nutzung oder einer erhöhten Feuer- und Explosionsgefahr (Holz- und Stahlbearbeitung, Textilverarbeitung, Lackierereien, Autowerkstätten).

Aus Versicherungssicht ist es so, dass Gebäude einem höheren Risiko ausgesetzt sind, wenn sie an andere Bauten höherer Gefahrenklassen angebaut und nicht mittels Brandabschnitten abgetrennt sind. Gebäude deren bauliche Anforderungen nicht den geltenden Normen des Brandschutzes entsprechen zählen ebenfalls dazu.

Gefahrenklasse 2–6

Handänderungen werden automatisch von den Grundbuchämtern mitgeteilt. Die Assekuranz darf den Eigentümer erst bei offizieller Mitteilung ändern. Es werden keine unterjährigen Abrechnungen der Jahresprämie erstellt, eine solche Abrechnung ist Sache der Eigentümer.

Prävention Naturgefahren

Wenn es hagelt, stürmt und schneit: Wie Sie sich richtig schützen.

Brandschutz

Bevor es brennt und weiterbrennt: Schnelle Hilfe und Selbsthilfe sind das A und O. Alle Infos unter Brandschutz.

Was können wir für Sie tun?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

071 353 00 53

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